KINDERBETREUUNGSKOSTEN: € 1.000,00 ZUSCHUSS DES ARBEITGEBERS SIND STEUERFREI

Veröffentlicht am: 12.12.2019
Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss bis zu einem Betrag von € 1.000 jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit. Voraussetzung ist, dass dem Arbeit- nehmer für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag gewährt wird. Der Zuschuss darf nicht an den Arbeitnehmer, sondern muss direkt an eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten ) oder an eine pädagogisch qualifizierte Person geleistet werden.

Grundsätzlich kann jede Person ab 18 Jahren (auch z.B. Omas, Opas, Geschwister, Freunde oder Nachbarn etc. ) über einen (vom Bundesministerium anerkannten ) Kinderbetreuungskurs, wie dem Onlinekurs auf www.kinderbetreuungskurs.at innerhalb kurzer Zeit (3 Tage bequem online von zu Hause aus ) zur pädagogisch qualifizierten Person ausgebildet werden. Passt dann diese Person auf Ihr Kind auf, dann können diese Babysitterkosten direkt von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, das alles steuerfrei bis € 1.000.

Ihr Arbeitgeber kann auch einfach und unkompliziert einen Gutschein von bis zu € 1.000 bei Ihrem pädagogisch qualifizierten Babysitter bzw. Kinderbetreuer für Ihre Kinderbetreuung (für Sie und Ihren Arbeitgeber steuerfrei ) erwerben.

Clever Steuern sparen:
In 3 Tagen zur pädagogisch qualifizierten Person

www.kinderbetreuungskurs.at
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