FahrtechnikkursJungbürgern wird bei Vorlage der Urkunde und des Einzahlungsbeleges des Fahrtechnikkurses ein Betrag von € 135,- überwiesen. |
FahrtkostenzuschussFür Studenten/Studentinnen mit ganzjährigem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet wird ein jährlicher Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 im Nachhinein gewährt. Bei Beantragung sind die Studiennachweise für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen. |
HeizungszuschussPellets- Hackschnitzel- und Holzheizung in Verbindung mit einem Pufferspeicher: € 200,00 |
Photovoltaikanlagen€ 100,00/kWp bis zu 5 kWp (Höchstbetrag € 500,00) |
SchulveranstaltungenFür Schulveranstaltungen wie Schikurs, Schwimmwoche etc. wird bei Vorlage der Einzahlungsbestätigung eine Förderung von € 100,00 pro Pflichtschüler ausbezahlt. Mindestdauer: 5 Nächte |
SprunggeldEs wird ein Betrag von € 1,45/Sprung für den Tierhalter gefördert. |
Solaranlagen€ 50,00/m² bis zu 15 m² Aperturfläche (Höchstbetrag € 750,00) |
ThajabachdirndlPro Person werden € 100,- für Stoff gefördert. |
Vatertierhaltung – StierkaufDer Ankauf eines Stieres wird mit 25 % des Ankaufpreises, jedoch mit max. € 581,38 gefördert. |
WohnbauförderungFür jede neu errichtete Wohneinheit werden bei Ausstellung der Fertigstellungsmeldung € 1.000,- überwiesen. |
BesamungszuschussDer Besamungszuschuss beträgt € 18,00 pro Erstbesamung. |